iX 5/2024
S. 32
Markt + Trends
Regulierung

Umsetzung des DSA durch das DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz kommt und die Telemedien verschwinden. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Von Christian Leuthner

Seit dem 17. Februar 2024 gilt der EU Digital Services Act (deutsch EU-Digitale-Dienste Gesetz). Das erklärte Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, durch europaweit einheitliche Vorgaben ein für alle Internetnutzer und -Dienstleister vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu schaffen und Vermittlungsdienste (zum Beispiel Hostingdienste, Onlinemarktplätze, Messengerdienste) einheitlich zu regulieren. Damit sollen vor allem der Verbraucherschutz gestärkt und illegale sowie unseriöse Inhalte bekämpft werden.

Auch wenn der europäische Gesetzgeber von einem Gesetz spricht, handelt es sich rechtlich um eine EU-Verordnung. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie muss eine Verordnung nicht in nationales Recht überführt werden, sondern gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Da in Deutschland viele Bereiche des DSA bereits insbesondere auf Grundlage von EU-Richtlinien in bestehenden Gesetzen geregelt waren, müssen mit der direkten Geltung des DSA diese bestehenden Gesetze geändert werden. Um dies zu erreichen, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 21. März 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das DDG enthält Durchführungsvorschriften zum DSA, dient aber auch der Umsetzung anderer EU-Rechtsakte, wie beispielsweise der E-Commerce-Richtlinie oder der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Kommentieren