Verbraucherzentrale warnt: Paypal-Zahlungen ohne Käuferschutz in Fake-Shops

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Fake-Shops, die die Paypal-Option "Geld an einen Freund senden" nutzen. Das umgeht den Käuferschutz.

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(Bild: Natee Photo/Shutterstock.com)

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Mehrere Verbraucher sind der Betrugsmasche von falschen Online-Shops aufgesessen, dass sie zwar Zahlung per Paypal anbieten, allerdings die Option "Geld an einen Freund senden" konfigurieren. Das hebelt den Käuferschutz aus, das Geld ist futsch und lässt sich nicht zurückfordern. Natürlich kommen auch keine Waren bei den Betroffenen an. Davor warnt die Verbraucherzentrale Hamburg aktuell.

In den Betrugsfällen sei die Bezahlung über einen Paypal-Link angeboten worden, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg in ihrer Warnung. Die Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister sei meist derart konfiguriert, dass sowohl der Kaufbetrag als auch die Option "Geld an einen Freund senden" voreingestellt sei. Wer beim Bezahlprozess nicht alles genau prüfe und mit diesen Optionen Geld überweise, sehe es nie wieder.

Grundsätzlich gilt die Bezahlung mit Paypal bei den meisten Verbrauchern als sicher. Schließlich bewerbe der Anbieter den Käuferschutz, erklären die Verbraucherschützer: "Wenn Sie etwas von einem Verkäufer kaufen, können Sie die Zahlung unter Umständen nach dem PayPal-Käuferschutz zurückerhalten. ... Der Käuferschutz kann eingreifen, wenn ... Sie Ihren Artikel nicht erhalten oder der Artikel deutlich nicht der Beschreibung entspricht."

Der Paypal-Käuferschutz greift jedoch lediglich bei der Option "Waren und Dienstleistungen", wofür Paypal Gebühren vom Verkäufer verlangt. Die Möglichkeit, Geld an Freunde zu senden, kostet zwar keine Gebühren – eine Rückforderung über Paypal ist jedoch ausgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg erläutert, dass inzwischen viele Menschen vorsichtiger beim Online-Einkauf seien. Sofern lediglich Zahlungen per Vorkasse oder Kreditkarte angeboten würden, sähen sie von einer Bestellung ab. Um bei Paypal-Zahlungsabwicklung tatsächlich in den Genuss des Käuferschutzes zu kommen, sollten Käufer darauf achten, keine "Zahlungen an Freunde und Familie" vorzunehmen, sondern die Option "Artikel oder Dienstleistungen bezahlen" auszuwählen. Die gewählte Option weist Paypal aus, bei Zahlungen an Freunde und Familie zeigt das Unternehmen ein Geschenksymbol an.

Mitte März hatte die Verbraucherzentrale Sachsen vor Betrügern gewarnt, die "Amazon-Paletten" mit technischen Geräten wie Smartphones oder Spielekonsolen auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten haben. Käufer, die darauf hereingefallen sind, gingen jedoch leer aus.

(dmk)