Hintergrund: Das droht Gaffern schon heute

Nach dem Willen einiger Bundesländer sollen Gaffer bei Unfällen künftig strafrechtlich besser verfolgt werden können. Doch schon jetzt gibt es Regelungen, Gaffer zu bestrafen. Ein Hintergrund.

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Auto-Unfall
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Von
  • dpa

Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem sollen künftig eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative haben Niedersachsen und Berlin letzte Woche in den Bundesrat eingebracht, die nun diskutiert wird.

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Der Hintergrund: Derzeit ist die Lage so, dass Gaffen an sich nicht strafbar ist. Wer jedoch im Weg steht und die Rettungskräfte behindert, begeht womöglich eine Ordnungswidrigkeit. Laut dem Katastrophenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz etwa droht eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro, wenn jemand den Einsatz behindert oder den Anweisungen der Rettungskräfte nicht nachkommt. Die Polizei kann auch einen Platzverweis erteilen.

Auch wer im Vorbeifahren mit der Handykamera Aufnahmen von einem Unfallort macht, kann zur Kasse gebeten werden. So kostet ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wenn Gaffer Aufnahmen von Verletzten machen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs wird unter anderem bestraft, wer "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt". Doch dazu müsste es eine Anzeige des Unfallopfers oder seiner Angehörigen geben.

Die Bundesratsinitiative von Niedersachsen und Berlin zielt darauf ab, mit einer Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten eine Beschlagnahme der Handys zu erleichtern. Das soll auch dann gelten, wenn es beim Versuch von Aufnahmen bleibt. Auch das dauerhafte Konfiszieren der Handys ist vorgesehen: Wird ein beschlagnahmtes Handy nach Paragraf 74 Strafgesetzbuch eingezogen, bekäme es der Schaulustige nicht zurück. Nach derzeitiger Rechtslage ist zudem das Fotografieren oder Filmen gestorbener Unfallopfer nicht strafbar. Das soll sich ändern.

(keh)