Bilderstreit: Walmart verklagt Fotografenwitwe wegen Uralt-Bildern

Welche Rechte hat ein Berufsfotograf an einem Bild? An dieser Frage entzündet sich der Streit zwischen Walmart und einer Fotografenwitwe in den USA. In Deutschland schützt nicht einmal ein Modelvertrag vor derartigen Begehrlichkeiten.

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Von
  • Sascha Steinhoff

Laut einem Bericht der Professional Photographers of America (PPA) gibt es derzeit eine juristische Auseinandersetzung zwischen Walmart und einer Fotografenwitwe. Es geht dabei um Familienporträts der Gründerfamilie, die zu einem Zeitpunkt aufgenommen wurden, als der spätere wirtschaftliche Erfolg der Waltons noch nicht absehbar war. David Huff hatte im 1946 gegründeten Bob's Studio of Photography Porträts der Walton-Familie erstellt. Nach dem Tod des Fotografen hat die Witwe Helen Huff die Bilder geerbt. Laut der PPA ist sie damit die rechtmäßige Inhaberin des Copyrights.

Eine Klage der Walton-Familie ist dennoch anhängig, die Witwe soll insgesamt sechs Boxen mit Fotos und Negativen herausgeben. Als finanzielle Entschädigung bietet die sehr vermögende Familie getreu dem Walmart Motto "Save money. Live better." nur eine eher symbolische Entschädigung von 2000 US-Dollar an. Der tatsächliche Wert dieser Aufnahmen dürfte ein Vielfaches der angebotenen Summe betragen.

Eine ähnliche Auseinandersetzung gab es in der Vergangenheit auch schon im Fall Natkin v. Winfrey, in dem die ebenfalls nicht an Geldmangel leidende Oprah Winfrey elf Bilder aus ihrer Show ohne Einwilligung der Fotografen Natkin und Green veröffentlicht hatte. Weil die Fotografen nicht bei der Produktionsgesellschaft angestellt waren, sondern als sogenannten independant contractors tätig waren, war das Vorgehen von Oprah Winfrey unrechtmäßig. Das Gericht sah das Copyright bei den Fotografen.

Auch hierzulande kommt es immer wieder vor, dass ein Porträtierter sich mit zunehmender Prominenz nicht mehr an ursprünglich getroffene Vereinbarungen mit dem Fotografen erinnern kann und zu Unrecht die Herausgabe von Bildern fordert. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die durch ihren Rennfahrer-Ehemann zu einiger Berühmtheit gelangte Cora Schumacher. Diese war vor ihrer Ehe als Erotikmodell tätig und hatte sich im Rahmen dieser Tätigkeit vom bekannten Akt-Fotografen Jens Brüggemann ablichten lassen.

Seinen Angaben zufolge soll die Weiterverwertung der Bilder durch einen Modelvertrag geregelt worden sein. Dennoch gab es später Auseinandersetzungen, angeblich hatte der Ehemann Ralf Schumacher versucht, die Veröffentlichung der Aktbilder zu verhindern. Erst ein Gericht konnte die Schumachers in ihrem Ansinnen stoppen. (sts)